Hunderegister

Alle Hundebesitzer müssen ihren Vierbeiner in Bruneck beim tierärztlichen Dienst melden (nicht mehr in der Gemeinde!). Dort werden sie in ein Register eingetragen, welches alle Hundebesitzer im Gemeindegebiet erfaßt und als Basis und Nachschlagwerk dient.
Impfungen und das Chipen der Hunde muss über den Amtstier- (in Bruneck beim tierärztlichen Dienst - Paternsteig 3) oder Vertrauensarzt abgewickelt werden.
Wir möchten alle Hundebesitzer auf ihre Pflichten aufmerksam machen! Sie müssen Sorge tragen, daß ihre Tiere artgerecht gehalten werden, keine Bürger bedrohen und stören und bei Bedarf mit Maulkorb versehen beziehungsweise an die Leine genommen werden.

Zuwiderhandlungen werden geahndet und dem Tierärztlichen Dienst gemeldet beziehungsweise Anzeige beim Bezirksgericht erstattet.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt durch das Dekret des Direktors des tierärztlichen Dienstes vom 05.05.2003, Nummer 31.12/86.31/1320.

Zuständig